Stabiles Rentenniveau
Das Rentenniveau zeigt die Relation zwischen der Höhe einer Rente (45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens) und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitsnehmers/einer Arbeitnehmerin. Unser Rentensystem funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet: Du als Arbeitnehmer zahlst in die Rentenversicherung ein – und die gibt dieses Geld direkt weiter an die Rentner. Durch Demographiewandel immer weniger Arbeitnehmer auf Rentner. Das Rentenniveau soll nicht unter 48 % sinken.
Weitere Good news: Der Beitragssatz soll in dieser Legislaturperiode nicht über 20 % steigen – ebensowenig das Renteneintrittsalter. Aber: Wie will der Staat das finanzieren? Aktuell wird die gesetzliche Rentenversicherung bereits mit über 100 Milliarden Euro jährlich bezuschusst.
Aktienrente:
Gesetzliche Rente wird um eine teilweise Kapitaldeckung erweitert. Das heißt, die sogenannte Aktienrente kommt. Dafür sollen zunächst einmal 10 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Und: Die deutsche Rentenversicherung darf ihre Reserven dafür abzwacken und reguliert in den Kapitalmarkt investieren.
Moment: Warum hat die Deutsche Rentenversicherung überhaupt Reserven, wenn sie doch aus Steuermitteln finanziert wird?
Da die Einnahmen aufgrund von Weihnachtsgeldern, Boni oder der allgemeinen Beschäftigungsquote von Monat zu Monat schwanken, hält die Deutsche Rentenversicherung eine Reserve bereit. Das ist die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Die Nachhaltigkeitsrücklage lag Ende 2020 bei rund 37,1 Milliarden Euro! Dies entspricht 1,57 Monatsausgaben. Damit überschreitet die Deutsche Rentenversicherung sogar die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben.
Angenommen, die Deutsche Rentenversicherung investiert diesen Betrag in einen MSCI World ETF mit einer durchschnittlichen Rendite von 9 Prozent, dann hätte sie in 10 Jahren die Möglichkeit auf eine Rendite von 50,73 Milliarden Euro.
Die betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebsrente soll gestärkt werden. Die Frage ist nur: Für wen? Momentan ist die betriebliche Altersvorsorge nicht für alle geeignet und vor allem ein arbeitgeberfreundliches System. Du zahlst von deinem Brutto in die Betriebliche Altersvorsorge ein, dadurch zahlst du aber auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Steuern werden trotzdem bei Auszahlung fällig.
Zudem kann es Probleme beim Arbeitgeberwechsel geben. Denn nicht du schließt den Vertrag mit der Versicherung ab, sondern dein Arbeitgeber.
Arbeitgeber sind zwar verpflichtet mindestens einen Zuschuss von 15 Prozent zu gewähren, trotzdem lohnt sich die bAV nicht für jede Arbeitnehmerin. Wenn du mit deiner Versicherung unzufrieden bist, kannst du sie auch nicht einfach wechseln oder kündigen. In erster Linie ist diese Art der Versicherung also vor allem für Arbeitgeber interessant, die sich einen Teil der Sozialabgaben sparen können und für die Versicherungen, die dich für immer an sich binden.
Es bleibt also mit Spannung abzuwarten, wie die neue Koalition die betriebliche Rente reformieren will.
Private Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge soll „grundlegend reformiert“ werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Aktuell ist die private Altersvorsorge zum Beispiel durch Riester sehr umstritten: Ein Fünftel der Verträge ist bereits „ruhend“ gestellt, es fließen also keine Beiträge mehr hinein – entsprechend wird auch die staatliche Förderung nicht gezahlt. Wer davon am meisten profitiert hat bisher: Die Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften.
Nach einer Auswertung der „Bürgerbewegung Finanzwende“ fließt durchschnittlich jeder vierte Euro, der in einen Riester-Vertrag eingezahlt wird, in die Finanzierung der Kosten.
Vorgeschlagen wird nun ein öffentlich verwalteter Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot – dies soll aber noch geprüft werden.
Hier noch zwei Good News zur Rente und privaten Altersvorsorge zum Abschluss:
Sparerpauschbetrag steigt von aktuell 801 Euro auf 1.000 Euro, bzw. 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Ehrlicherweise war das längst überfällig, da der Sparrerpauschbetrag seit dem Jahr 2009 bei 801 Euro liegt. Angesichts der wenig vorhandenen Alternativen zur Altersvorsorge, ist es nur ein kleiner Lichtblick für Privatanlegerinnen. Besser wäre es auch weiterhin diesen Betrag in Zukunft zumindest an die Inflation anzupassen.
Und die zweite Good News:
Der steuerpflichtige Rentenanteil wird ab 2023 um einen halben Prozentpunkt erhoben: volle Rentensteuer erst ab 2060. Ach ja, wer es noch nicht wusste: Die Rente muss später auch versteuert werden. Und Krankenversicherung sowie Pflegeversicherungsbeiträge fallen auch an. Aber hey: Eine Arbeitslosenversicherung müsst ihr nicht mehr bezahlen, denn ihr seid ja schließlich auch Rentner und könnt nicht mehr arbeitslos werden 😉