Eine entspannte Rente und einen würdevollen Ruhestand wünschen sich alle. Doch nur wenige schaffen es, genug Rente zu erhalten, um sich einen schönen Altersabend zu finanzieren. Die Gründe liegen unter anderem darin, dass es nicht geschafft wird, ausreichende Entgeltpunkte zu sammeln. Alles, was du zu diesem wichtigen Thema wissen musst, findest du in diesem Artikel.
Entgeltpunkte oder auch Rentenpunkte genannt, sind die Einheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Verlauf des Berufslebens sammeln Arbeitnehmer jedes Jahr die Entgeltpunkte, welche dem Rentenkonto angerechnet werden. Hierbei gelten allerdings verschiedene Maßstäbe und es kommt immer auf das individuelle Einkommen an.
Verdienst du pro Jahr genauso viel, wie der Arbeitnehmerdurchschnitt in Deutschland, bekommst du einen ganzen Rentenpunkt. Entspricht dein Gehalt lediglich der Hälfte des Durchschnittsentgelts, gibt es hierfür auch nur einen halben Punkt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn du in Teilzeit arbeitest, Berufsanfängerin bist, oder einfach in einer Branche arbeitest, in der die Gehälter niedrig sind.
Andersherum: Verdienen Arbeitnehmerin mehr als das durchschnittliche Einkommen, bekommen sie auch mehr Punkte. Die Punkte sind allerdings nach oben begrenzt.
Wenn Arbeitnehmerinnen sozialversicherungspflichtig versichert sind, bezahlen diese automatisch einen gewissen Anteil des Einkommens in die gesetzliche Versicherung zur Rentenzahlung. Der Beitrag für die Versicherung liegt im Moment bei 18,6 Prozent des Bruttoarbeitslohnes. Hiervon zahlt der Arbeitnehmer die eine Hälfte, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Sprich: Verdienst du 3.000 Euro brutto, dann zahlen du und dein Arbeitgeber jeweils 279 Euro in die Rentenversicherung ein. Auf dem Rentenbescheid ist dies auch ersichtlich.
Dieser Beitrag fällt jedoch nicht auf das komplette Gehalt an, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Jene Grenze lag 2020 in den westdeutschen Ländern Deutschlands bei einem Bruttoarbeitslohn von 6.900 Euro, in den östlichen Ländern bei 6.450 Euro. Wer mehr verdient, muss hierauf keine Beiträge in die gesetzliche Versicherung für die Rentenzahlung zahlen.
Die Höhe der Punkte für die Rente berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt in Verbindung zum durchschnittlichen Entgelt sämtlicher gesetzlichen Versicherten.
In 2020 lag das durchschnittliche jährliche Einkommen bei 40.551 Euro brutto. Bei einem Entgelt in Höhe der Hälfte des durchschnittlichen Entgelts aller Versicherten (also jährlich etwa 20.275 Euro brutto) werden lediglich 0,5 Punkte auf dem Rentenkonto gebucht.
Verdienst du aber das 1 bis2-fache des durchschnittlichen Entgelts, werden hierfür auch 1,2 Entgeltpunkte auf dein Rentenkonto gebucht. Das wäre der Fall, wenn du 48.661,20 Euro verdienst.
Die Entgelt- bzw. die Punkte für die Rentenzahlung haben generell eine Höchstgrenze. Wird nun die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 82.800 Euro pro Jahr durch das durchschnittliche Entgelt von 40.551 Euro geteilt, ergibt jener Wert für das Jahr 2020 eine maximale Punktzahl von 2,04 Entgeltpunkten.
Wenn nun eine Arbeitnehmerin in 45 Arbeitsjahren 2,04 Punkte erreicht, wird die Summe von 91,80 Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Wert der Rentenzahlung von 34,19 Euro berechnet und ergibt eine Höchstrente von 3.139 Euro pro Monat.
In den letzten Jahrzehnten lag diese Höchstgrenze an Entgeltpunkten allerdings mit 1,5 bis 2,1 Punkten teilweise weit darunter. Deshalb ist die „Höchstrente“ eigentlich für keine Arbeitnehmerin erreichbar.
Wie viele Punkte für die Rentenzahlung die Arbeitnehmerinnen im Jahr sammeln, hängt immer davon ab, wie hoch das Einkommen im Vergleich zum Rest der Arbeitnehmerinnen ist.
Einen Punkt pro Jahr erhältst du als Angestellte, wenn du ebenfalls so viel verdienst wie der Durchschnitt der Versicherten. Verdienst du mehr oder auch weniger, bekommst du anteilig weniger oder mehr Punkte.
Diese Zahl wird jedes Jahr neu berechnet und dann auch für die folgenden Jahre neu geschätzt. Jene Schätzung wird auch vorläufiges Durchschnittsentgelt genannt.
Ganz wichtig an dieser Stelle: Eine Teilzeittätigkeit, bedeutet auch eine Teilzeitrente! Wer also beispielsweise 20 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt auch entsprechend weniger Geld. Das bedeutet aber auch weniger Rentenpunkte und später eine kleinere Rente.
„Die Zeiten für die Kindererziehung sind Pflichtbeiträge, welche sich direkt auf die Höhe deiner Rentenzahlung auswirken. Für die Zeit der Kindererziehung wirst du so gestellt, als hättest du den durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten erhalten. Umgerechnet gibt es für ein Jahr Kindererziehungszeit etwa 30 Euro Rentenzahlung im Monat.“
Das kann für all diejenigen, die sonst weniger verdienen und weniger Punkte bekommen, von Vorteil sein. Für all diejenigen jedoch, die überdurchschnittlich verdienen, ist dies ein Nachteil, da hier weniger Rentenpunkte gesammelt werden.
Aber: Wenn Eltern die Kinder erziehen, aber nebenher arbeiten, dann erhalten diese die Beiträge zusätzlich zu jenem, was sie auch selbst in die Versicherung einzahlen. Dieser Betrag gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze und wird auf dem Rentenbescheid ausgegeben.
Durch die gesetzliche Neuregelung, die Mütterrente, werden bei den Geburten der Kinder vor 1992 bis zu 2,5 Erziehungsjahre oder 30 Monate Erziehungszeit anerkannt. Diese beginnt mit jenem Monat nach der Geburt eines Kindes. Sollten Eltern mehrere Kinder, beispielsweise Zwillinge, zugleich erziehen, wird die anzurechnende Erziehungszeit verlängert.
Ein Anspruch auf die Rentenzahlung für pflegende Angehörige besteht dann, wenn die tägliche Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. Eine Tätigkeit für die Pflege gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die pflegende Person für die Pflegetätigkeit eine kleine oder gar keine Vergütung erhält. Das heißt also, wenn du einen pflegebedürftigen Elternteil zu Hause pflegst, dann bekommst du dafür auch Rentenpunkte. In Abhängigkeit von der Höhe der Anerkennung kann die Pflegekasse überprüfen, ob faktisch eine nicht erwerbsmäßige Pflege oder ein Beschäftigungsverhältnis bei der Person vorliegt.
Wenn dir deine Eltern für deine Zeit und deinen Verdienstausfall Geld zahlen, wird auch hier genau hingeschaut: Überschreitet die Pflegevergütung das gesetzlich geregelte Pflegegeld der entsprechenden Pflegestufe, geht die Rentenkasse von einem Beschäftigungsverhältnis aus. In einem solchen Fall erübrigt sich die Rentenversicherungspflicht der Person, die den Angehörigen pflegt und somit auch der Rentenanspruch.
Für einen Anspruch auf Rentenzahlung für die Pflege des Angehörigen setzen die zuständigen Pflegekassen außer der nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit verschiedene Kriterien voraus. So muss die durch einen Befund des medizinischen Dienstes der Krankenkassen als erforderlich eingestuft sein. Eine zu pflegende Person hat Anspruch auf Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung und wenigstens den Pflegegrad 2. Die nötige Pflege umfasst wenigstens 10 Stunden pro Woche in der häuslichen Umgebung und ist auf wenigstens zwei Wochentage verteilt.
Dieser Punkt ist vor allem für Frauen wichtig. Denn meist sind es Frauen, die zu Hause bleiben und sich um Haus und Kind kümmern, während die Männer arbeiten gehen und ihre Rentenpunkte füllen. Im Falle einer Scheidung werden die Ansprüche auf Rentenzahlung aus der Zeit der Ehe jeweils zur Hälfte unter den Partnern aufgeteilt. Hierbei kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich.
Dieser Ausgleich soll im Falle einer Scheidung die finanzielle Fairness bei der späteren Rentenzahlung gewährleisten. Das wichtigste Ziel ist dem Partner, der zum Beispiel wegen Kindererziehung nicht oder weniger gearbeitet hat, trotzdem eine Rentenversorgung zu ermöglichen. Wichtig zu wissen: Auch bei einer weiteren Ehe zu späterer Zeit bleibt dieser Versorgungsausgleich aus der ersten Ehe bestehen.
Die Verfügung über den Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht bestimmt. Dies gilt auch für eine eingetragene Lebensgemeinschaft, die gescheitert ist.
Die während der Zeit der Ehe von beiden Partnern erworbenen Bedürfnisse auf Altersversorgung werden summiert und danach durch zwei geteilt. Daher bekommt jeder Partner genau die Hälfte. Für die Rentenzahlung ermittelt die Versicherung, welcher Anteil der Punkte auf dem Versicherungskonto in der Zeit der Ehe gesammelt worden ist. Haben nun beide Partner Ansprüche auf Versorgung erworben, kommt es zum wechselseitigen Ausgleich der Rentenrechte.
Kurzarbeit hat insbesondere durch die Coronakrise viele Menschen hart getroffen. Für viele hat der Ausbruch der Pandemie nämlich auch einen Einstieg in die Kurzarbeit bedeutet. Diese Maßnahme wirkt sich leider nicht nur auf das Gehalt, sondern auch auf die Höhe der Rentenzahlung aus. Aber: Nicht so schlimm, wie erwartet!
Wenn du Kurzarbeitergeld bekommst, bist du weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beiträge werden auch hier zusammen von Arbeitgeber und Versicherten gezahlt, aber: dein Arbeitgeber muss deine Beträge weiterhin so aufstocken, als würdest du weiterhin 80 Prozent deines Gehalts bekommen.
Angenommen, du verdienst ursprünglich 3.000 Euro brutto. Dein Gehalt reduziert sich durch Kurzarbeit aber auf ein Viertel, also 750 Euro brutto. Berechnet werden die Rentenversicherungsbeiträge daraus wie folgt: 750 Euro + 80% x 2.250 Euro (fiktiver Anteil) = 2.550 Euro. Von diesen errechneten 2.550 Euro werden Beiträge in Höhe von 18,6 Prozent abgeführt.
Das bedeutet für dich: Trotz 75 Prozent Lohnausfall werden nur 15 Prozent weniger Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt – mit entsprechenden Rentenpunkten.
Die Höhe deiner Rente hängt nicht nur von den Entgeltpunkten, sondern auch von anderen Faktoren ab. Hier ist die Rentenformel dazu:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenart x aktueller Rentenwert = Rentensumme