Was vermögenswirksame Leistungen sind, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um sie zu bekommen und wie du mit Hilfe des Staates deine Rendite zusätzlich pushen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man freiwillige monatliche Zusatzzahlungen des Arbeitgebers. Ziel ist es hierbei, mit Hilfe der zusätzlichen Zahlungen die Arbeitnehmerin bei dessen Vermögensaufbau zu unterstützen. Sollte dich dein Arbeitgeber bei deiner Vermögensbildung unterstützen, kannst du im Monat bis zu 40,00 € vermögenswirksame Leistungen erhalten.
Dein reguläres monatliches Bruttogehalt erhöht sich um den vereinbarten Zusatzbeitrag. Denn die vermögenswirksamen Leistungen müssen ebenfalls versteuert werden.
Da die vermögenswirksamen Leistungen nicht direkt auf das Gehaltskonto überwiesen werden dürfen, sondern auf ein langfristig orientiertes Anlagekonto umgeleitet werden müssen, wird ein entsprechendes Endprodukt, welches bespart werden kann, benötigt.
Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel mindestens sieben Jahre. Grundsätzlich musst du den entsprechenden Vertrag sechs Jahre lang besparen und ein Jahr ruhen lassen. Bausparverträge müssen sogar sieben Jahre lang bespart werden, jedoch entfällt hier das Ruhejahr. Nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist wirst du von deinem Finanzinstitut informiert und kannst dir dein Guthaben auszahlen lassen und einen neuen Vertrag abschließen.
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen, Soldatinnen, Richterinnen und Auszubildende berechtigt, diese zusätzlichen Leistungen zu beziehen.
Es besteht für den Arbeitgeber jedoch keine Pflicht, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Sollte keine entsprechende Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bestehen, empfiehlt sich ein Gespräch mit der Vorgesetzten.
Deine Chefin kann die Zusatzleistungen nur grundsätzlich ausschließen oder ganzheitlich unterstützen. Das heißt, sollten deine Kolleginnen oder Kollegen bereits zusätzliches Geld in Form von vermögenswirksamen Leistungen erhalten, müssen sie auch dich in Höhe des vereinbarten Betrags monatlich unterstützen. Achtung: Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Unterstützung oft nur anteilig.
Wie bereits erklärt, können die vermögenswirksamen Leistungen nicht direkt ausgezahlt werden. Das zusätzliche Geld muss, wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, vermögenswirksam angelegt werden.
Es muss zuallererst ein vL-fähiger Sparvertrag (vL= vermögenswirksame Leistungen) abgeschlossen werden. Nachdem du dies getan hast, benötigt dein Arbeitgeber eine Kopie des Vertrages, damit er künftig den im Tarifvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag vereinbarten Beitrag nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben dorthin überweisen kann.
Folgende Endprodukte sind vL-fähig:
Aufgepasst: Nach dem Vermögensbildungsgesetz hat jede Arbeitnehmerin zusätzlich Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage.
Voraussetzung hierfür ist, dass du entweder einen Bausparer oder einen Fondssparplan besparst und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest.
Bei einem Bausparvertrag beispielsweise darf bei steuerlicher Alleinveranlagung die Grenze von 17.900,00 € zu versteuernden Einkommen nicht überschritten werden. Solltest du verheiratet und gemeinsam veranlagt sein, darf euer gesamtes zu versteuerndes Einkommen 35.800,00 € nicht überschreiten.
Solltest du innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, bekommst du somit on top jährlich 9 Prozent von maximal 470,00 € Einzahlungsbetrag pro Jahr vom Staat geschenkt. Das heißt, der Staat schenkt dir ohne weiteres Zutun 43,00 € jährlich steuerfrei. Bei einem Aktiensparplan sind es sogar 80 € pro Jahr. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung verdoppelt sich der förderfähige maximale Einzahlungsbetrag pro Jahr.
Solltest du eher renditeorientiert denken und einen Fondssparplan als Endprodukt wählen, gelten folgende Einkommensgrenzen:
Bei Alleinveranlagung darf das zu versteuernde Einkommen 20.000,00 € nicht überschreiten, bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung dürfen 40.000,00 € nicht überschritten werden. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen, bekommst du on top jährlich 20 Prozent von maximal 400,00 € Einzahlungsbetrag pro Jahr vom Staat geschenkt.
Das heißt, bei dieser Variante erhältst du zusätzlich 80,00 € jährlich steuerfrei. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der förderfähige maximale Einzahlungsbetrag pro Jahr entsprechend.
Deine Arbeitnehmersparzulage musst du im Zuge deiner jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen. Da du nachweisen musst, dass du das Geld entsprechend förderfähig angelegt hast, musst du deiner Steuererklärung eine Bescheinigung beilegen. Diese jährliche Bescheinigung erhältst du von deinem Finanzinstitut. Auf dein Anlagekonto ausgezahlt wird deine Sparzulage jedoch erst nach Ende der siebenjährigen Sperrfrist.
Der ETF-Sparplan ist unserer Meinung nach einer der kostengünstigsten und renditeorientiertesten Endprodukte für die vermögenswirksamen Leistungen.
ETFs sind Fonds, welche versuchen, einen zugrunde liegenden Index eins zu eins nachzubilden, zum Beispiel den deutsche Leitindex (DAX) oder den weltweit angelegten Index MSCI World.
Das bedeutet jedoch auch, ein ETF ist den marktüblichen Schwankungen ausgesetzt. Allerdings sind die Kosten bei einem ETF wesentlich geringer als beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Aktienfonds, was wiederum bedeutet, dass deine Rendite nicht durch unnötige Abschluss- beziehungsweise Verwaltungsgebühren geschmälert wird.
Grundsätzlich gibt es unzählige ETFs mit verschiedenen Schwerpunkten: Es gibt nachhaltige ETFs, branchenspezifische ETFs, ETFs, welche nur in Schwellenländer investieren, weltweit gestreute ETFs und viele, viele mehr.
Du musst allerdings wissen, dass nicht jeder ETF sparplanfähig beziehungsweise vL-fähig (vL =vermögenswirksame Leistungen) ist. Um die staatliche Förderung unter Berücksichtigung deiner Einkommensgrenze nicht zu verschenken, solltest du zudem bei der Wahl deines ETFs darauf achten, dass dieser mindestens einen Aktienanteil von 60 Prozent enthält.
Erfüllst du alle Fördervoraussetzungen und beantragst eine Arbeitnehmersparzulage im Zuge deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung, überweist dir das Finanzamt nach deiner siebenjährigen Sperrfrist deine Arbeitnehmersparzulage.
Und so funktioniert es:
Solltest du diese zusätzlichen Leistungen erhalten und dein zu versteuerndes Gehalt auch noch innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, erhältst du on-top die Arbeitnehmersparzulage vom Staat geschenkt. Aber Achtung: Du musst die Arbeitnehmersparzulage bei deiner jährlichen Steuererklärung beantragen.
Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass sich auf Grund deines höheren Bruttogehalts auch deine Sozialversicherungsabgaben erhöhen. Deine vermögenswirksamen Leistungen führen also unmittelbar auch zu höheren Renteneinzahlungen.
Einer der größten Nachteile ist, je nach gewähltem Endprodukt, die oft hohe Abschlussgebühr solcher Verträge.
Da sich dein Bruttogehalt erhöht, nimmt sich der Staat erst einmal Geld von dir in Form der höheren Steuerabgaben. Deine Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuerabgaben erhöhen sich.
Zu guter Letzt ist noch wichtig: Du hast erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist Zugriff auf dein eingezahltes Geld!
Trotz einiger Nachteile überwiegen die Vorteile, bzw. bringen die vermögenswirksamen Leistungen einen wirklichen Zugewinn für deinen Vermögensaufbau. Bist du unsicher, ob dir diese Zusatzleistung des Arbeitgebers zusteht, hilft dir ein Blick in deinen Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag. Solltest du dort nicht fündig werden, sei mutig und suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber.