• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to footer

Fortunalista

Finanzen für Frauen

  • Neu hier?
  • Finanzwissen
  • Fortunalista Bootcamp
  • Finanz-Tools
    • Aktiendepot
    • Tagesgeldkonto
    • festgeldkonto
    • Die besten Finanzbücher
  • Über uns
    • Presse
    • Politische Arbeit
  • Kostenloses eBook

Pushe deinen Vermögensaufbau mit Hilfe der vermögenswirksamen Leistungen!

Was vermögenswirksame Leistungen sind, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um sie zu bekommen und wie du mit Hilfe des Staates deine Rendite zusätzlich pushen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man freiwillige monatliche Zusatzzahlungen des Arbeitgebers. Ziel ist es hierbei, mit Hilfe der zusätzlichen Zahlungen die Arbeitnehmerin bei dessen Vermögensaufbau zu unterstützen. Sollte dich dein Arbeitgeber also bei deiner Vermögensbildung unterstützen, kannst du im Monat bis zu 40,00 € vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Dein reguläres monatliches Bruttogehalt erhöht sich also um den vereinbarten Zusatzbetrag. Das heißt, die vermögenswirksamen Leistungen müssen ebenfalls versteuert werden.

Da die vermögenswirksamen Leistungen nicht direkt auf dein Gehaltskonto überwiesen werden dürfen, sondern auf ein langfristig orientiertes Anlagekonto umgeleitet werden müssen, benötigst du dazu ein entsprechendes Endprodukt welches bespart werden kann. Die Frage, welche Anlageformen beziehungsweise Endprodukte gewählt werden können, wird weiter unten im Artikel beantwortet.

Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel mindestens sieben Jahre. Grundsätzlich musst du den entsprechenden Vertrag sechs Jahre lang besparen und ein Jahr ruhen lassen. Bausparverträge musst du sogar sieben Jahre lang besparen, jedoch entfällt hier das Ruhejahr. Nach Ablauf der Sieben-Jahres-Frist wirst du von deinem Finanzinstitut informiert und kannst dir dein Guthaben auszahlen lassen und einen neuen Vertrag abschließen.

Habe ich Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen, Soldatinnen, Richterinnen und Auszubildende berechtigt diese zusätzlichen Leistungen zu beziehen.

Bevor du nun übereilt deine Chefin aufforderst, dir vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, müssen wir dir leider mitteilen, dass die Zahlung jedoch keine Pflicht ist. Solltest du keine entsprechende Regelung in den für dich geltenden Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag finden, bleibt dir leider nur ein freundliches Gespräch mit deiner Chefin übrig. Allerdings kann deine Chefin die Zusatzleistungen nur grundsätzlich ausschließen oder eben ganzheitlich unterstützen.

Das heißt, sollten deine Kolleginnen oder Kollegen bereits zusätzliches Geld in Form von vermögenswirksamen Leistungen erhalten, muss sie auch dich in Höhe des vereinbarten Betrags monatlich unterstützen. Achtung: Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Unterstützung oft nur anteilig.

Wie erhalte ich die Zusatzzahlung?

Du hast also überprüft, ob du berechtigt bist vermögenswirksame Leistungen zu erhalten und fragst dich jetzt, wie du diese erhältst? Wie eingangs bereits erklärt, können dir die vermögenswirksamen Leistungen nicht direkt ausgezahlt werden. Das zusätzliche Geld muss, wie die Bezeichnung bereits ahnen lässt, vermögenswirksam angelegt werden.

Du musst also zuallererst einen vL-fähigen Sparvertrag (vL= vermögenswirksame Leistungen) abschließen. Nachdem du dies getan hast, benötigt dein Arbeitgeber eine Kopie des Vertrages, damit er künftig den im Tarifvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag vereinbarten Beitrag nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsabgaben dorthin überweisen kann.

Folgende Endprodukte sind vL-fähig:

  1. Bausparvertrag
  2. Aktienfonds
  3. ETF-Sparplan
  4. Banksparplan
  5. Betriebliche Altersvorsorge
  6. Tilgung eines Immobiliendarlehens

Aufgepasst: Nach dem Vermögensbildungsgesetz hat jede Arbeitnehmerin zusätzlich Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage.

Voraussetzung hierfür ist, dass du entweder einen Bausparer oder Fondssparplan besparst und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Bei einem Bausparvertrag beispielsweise, darf bei steuerlicher Alleinveranlagung die Grenze von 17.900,00 € zu versteuerndes Einkommen nicht überschritten werden. Solltest du verheiratet sein und gemeinsam veranlagt, darf euer gesamtes zu versteuerndes Einkommen 35.800,00 € nicht überschreiten.

Solltest du innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, bekommst du somit on top jährlich 9 Prozent von maximal 470,00 € Einzahlungsbetrag pro Jahr vom Staat geschenkt. Das heißt, der Staat schenkt dir ohne weiteres Zutun 43,00 € jährlich steuerfrei. Bei einem Aktiensparplan sind es sogar 80 € pro Jahr. Bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung verdoppelt sich der förderfähige maximale Einzahlungsbetrag pro Jahr.

Solltest du eher renditeorientiert denken und einen Fondssparplan als Endprodukt wählen, gelten folgende Einkommensgrenzen:

Bei Alleinveranlagung darf das zu versteuernde Einkommen 20.000,00 € nicht überschreiten, bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung dürfen 40.000,00 € nicht überschritten werden. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen bekommst du on top jährlich 20 Prozent von maximal 400,00 € Einzahlungsbetrag pro Jahr vom Staat geschenkt.

Das heißt, bei dieser Variante erhältst du zusätzlich 80,00 € jährlich steuerfrei. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der förderfähige maximale Einzahlungsbetrag pro Jahr entsprechend.

Deine Arbeitnehmersparzulage musst du im Zuge deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen. Da du nachweisen musst, dass du das Geld entsprechend förderfähig angelegt hast, musst du deiner Steuererklärung eine Bescheinigung beilegen. Diese jährliche Bescheinigung erhältst du von deinem Finanzinstitut. Auf dein Anlagekonto ausgezahlt wird deine Sparzulage jedoch erst nach Ende der sieben-jährigen Sperrfrist.

Wie kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen beispielsweise für einen ETF-Sparplan nutzen?

Der ETF-Sparplan ist unserer Meinung nach einer der kostengünstigsten und renditeorientiertesten Endprodukte für deine vermögenswirksamen Leistungen.

ETFs sind Fonds, welche versuchen einen zugrundeliegenden Index eins zu eins nachzubilden, zum Beispiel den deutsche Leitindex (DAX) oder den weltweit angelegte Index MSCI World.

Das bedeutet jedoch auch, ein ETF ist den marktüblichen Schwankungen ausgesetzt. Allerdings sind die Kosten bei einem ETF wesentlich geringer als beispielsweise bei einem aktiv gemanagten Aktienfonds, was wiederum bedeutet deine Rendite wird nicht durch unnötige Abschluss- beziehungsweise Verwaltungsgebühren geschmälert.

Grundsätzlich gibt es unzählige ETFs mit verschiedenen Schwerpunkten: Es gibt nachhaltige ETFs, branchenspezifische ETFs, ETFs welche nur in Schwellenländer investieren, weltweit gestreute ETFs und viele, viele mehr.

Du musst allerdings wissen, das nicht jeder ETF sparplanfähig beziehungsweise  vL-fähig (vL =vermögenswirksame Leistungen) ist. Um die staatliche Förderung unter Berücksichtigung deiner Einkommensgrenze nicht zu verschenken, solltest du zudem bei der Wahl deines ETFs darauf achten, dass dieser mindestens einen Aktienanteil von 60 Prozent enthält.

Erfüllst du alle Fördervoraussetzungen und beantragst deine Arbeitnehmersparzulage im Zuge deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung, überweist dir das Finanzamt nach deiner sieben-jährigen Sperrfrist deine Arbeitnehmersparzulage.

Und so gehts:

  1. Eröffne ein Depot bei einem Broker (zum Beispiel: comdirect)
  2. Wähle einen vL-fähigen und sparplanfähigen ETF
  3. Informiere deinen Arbeitgeber über das gewählte Endprodukt
  4. In den nächsten sechs Jahren überweist dein Arbeitgeber deine monatlichen vermögenswirksamen Leistungen in den gewählten ETF-Sparplan. Nach einem weiteren Ruhejahr kannst du frei über das eingezahlte Geld inklusive Rendite verfügen.
  5. Solltest du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben und diese bei deiner jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragt haben, erhältst du die staatliche Förderung ebenfalls nach sieben Jahren auf dein Anlagekonto ausgezahlt.

Achtung: Nicht jeder Broker und nicht jede Bank bieten dir vermögenswirksame Leistungen an. Eine der wenigen Banken, die dies anbietet ist comdirect. Über den folgenden Link kommst du direkt zum Angebot: Aktiendepot für vermögenswirksame Leistungen eröffnen

Welche Vorteile bieten vermögenswirksame Leistungen?

Wer verschenkt schon gerne Geld? Na klar solltest du deine vermögenswirksamen Leistungen nutzen. Solltest du diese zusätzlichen Leistungen erhalten und dein zu versteuerndes Gehalt auch noch innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, erhältst du on-top die Arbeitnehmersparzulage vom Staat geschenkt.

Aber Achtung: Du musst die Arbeitnehmersparzulage bei deiner jährlichen Steuererklärung beantragen!

Ein weiterer Vorteil ist zudem, dass sich auf Grund deines höheren Bruttogehalts auch deine Sozialversicherungsabgaben erhöhen. Deine vermögenswirksamen Leistungen führen also unmittelbar auch zu höheren Renteneinzahlungen.

Welche Nachteile bringen vermögenswirksame Leistungen mit sich?

Bekanntlich gibt es ja immer zwei Seiten der Medaille. Einer der größten Nachteile ist, je nach gewähltem Endprodukt, die oft hohe Abschlussgebühr solcher Verträge.

Da sich dein Bruttogehalt erhöht, nimmt sich der Staat erst einmal Geld von dir in Form der höheren Steuerabgaben. Deine Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuerabgaben erhöhen sich.

Zu guter Letzt ist noch wichtig: Du hast erst nach Ablauf der sieben-jährigen Sperrfrist Zugriff auf dein eingezahltes Geld!

Wie heißt es so schön? Kleinvieh macht auch Mist!

Unserer Meinung nach solltest du dein persönliches „Kleinvieh“  nutzen und es für dich arbeiten lassen. Bist du dir unsicher ob dir diese Zusatzleistung des Arbeitgebers zusteht hilft dir ein Blick in deinen Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag. Solltest du dort nicht fündig werden, sei mutig und suche das Gespräch mit deiner Chefin.

Du möchtest mehr über das Thema Vermögensaufbau lesen? Dann könnte dich dieser Artikel interessieren: In 5 Schritten zu deinem Vermögensaufbau

Du möchtest endlich mit dem Investieren beginnen? Mit dem Fortunalista Bootcamp kannst du durchstarten.

Filed Under: Blog, Geld

Previous Post: « Short Selling – die Spekulation auf fallende Kurse
Next Post: Mit Finanzwissen der Altersarmut entgegenwirken »

Footer

Impressum

Datenschutzerklärung

Newsletter

Geldanlage in Aktien, Fonds, Kryptowährungen oder ETFs ist immer auch mit Risiken verbunden, die zu einem Verlust deines eingesetzten Kapitals führen können. Historische Werte oder Prognosen geben keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Weitere Informationen unter Risikohinweise.

Copyright © 2023 · FORTUNALISTA